Moderne Ferienwohnungen in Schierke am Brocken
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039455 569811

§ 1 Vermieter

Die Ferienwohnungen werden von der

Harz-IT GmbH
Am Wiesenhang 60
38855 Wernigerode
Geschäftsführer Tilo Breuer
Amtsgericht Stendal
HRB 22995

betrieben.

 § 2 Buchung

 2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.

 2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot per Email. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald die Bestätigung der Email und somit der Buchung, eingegangen ist.

2.2 Bei telefonischer Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.3 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

§ 3 Mietzahlung

In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro umgehend nach Erhalt des Mietvertrages geleistet werden. Die Rest-Zahlung ist entweder vor der  Anreise per Überweisung, oder bei der Anreise per Barzahlung fällig. Eine Kaution wir nicht erhoben.

§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe

 Die Nebenkosten für Wasser und Strom  sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung, die Nutzung eines PKW-Stellplatzes,  die Internetnutzung, sowie Bettwäsche und Handtücher sind ebenfalls im Mietpreis enthalten. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muss vor Ort bei dem Vermieter gezahlt werden.

§ 5 Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen automatischen Schlüsselkasten. Der dafür benötigte Zahlencode wird dem Mieter von dem Vermieter vor der Anreise mitgeteilt.

 § 6 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen.

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.

7.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

§ 8 Rauchen

 Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.

§ 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu veorbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

§ 10 PKW-Stellplatznutzung

10. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.

 10.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

10.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

10.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird. Bei starkem Schneefall oder Eis kann es zu Behinderungen kommen.

10.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

§ 11 Gartennutzung

 Der Garten sowie das Mobiliar stehen allen Mietern zur Verfügung

§ 12 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet.

§ 13 Reiserücktritt

13. 1 durch den Mieter

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

bis zum 35 Tag vor Mietbeginn 10% des Mietpreises

bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises

bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen!

13.2 durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

13.3 in gegenseitigem Einvernehmen

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

§ 14 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

§ 15 Kurabgabe

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kurabgaben gemäß der jeweils gültigen Kurabgabensatzung beim Mieter einzunehmen und diesem die Kurkarten auszustellen.

Die Kurabgabe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung abgeführt.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Stand 29.09.2019